Die wichtigsten Hinweise und Informationen zum aktuellen Restart!
Herzlich Willkommen
Liebe Gäste – wir freuen uns von Herzen, Sie ab dem 08. Juni 2021 wieder in unserem Restaurant begrüßen zu dürfen. Bringen Sie eine gehörige Portion Appetit mit und freuen sie sich schon auf unsere leckeren Schnitzelspezialitäten.
Wir sind schon seit einiger Zeit fleißig am Werkeln und auch am Vorbereiten, damit wir Ihnen unser Restaurant Schnitzelwirtin in bester Optik präsentieren können. Lassen Sie sich von unseren qualitativ hochwertigen Schnitzel-Kreationen und kulinarischen Ideen einfach verzaubern.
NEU: Aktuelle Öffnungszeiten
Dienstag bis Samstag: von 11.30 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag und Montag: geschlossen
Für den Zutritt in unser Restaurant gilt die sogenannte 3-G-Regel. In den Genuss der Lockerungen kommen also vorerst nur auf Corona-Getestete (der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein), Geimpfte mit einer Zweitimpfung, die mindestens 14 Tage her sein muss, sowie Genesene.
13. Corona-Verordnung (Stand 05/21):
Welche Schnelltests sind in Restaurants zulässig?
Besucher einer Gastronomie müssen einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest, der von geschultem Personal in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke durchgeführt wurde, vorweisen. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die schriftliche Bestätigung muss vor Betreten des Restaurants im Original vorgelegt werden.